Die Glaubenskongregation bestreitet die Möglichkeit der Kirche, gleichgeschlechtlichen Paaren den Segen Gottes zuzusprechen. Martin Höhl ordnet diese Entscheidung aus moraltheologischer Sicht kritisch ein.
Das Responsum ad dubium1der Glaubenskongregation zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ist von einer bedrückenden Eindeutigkeit geprägt: Nein. Nein, die Kirche hat nicht „die Vollmacht, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts zu segnen“. Das hat gesessen und innerhalb kürzester Zeit lebhafte Diskussionen und solidarisierende Aktionen ausgelöst. Roma locuta, causa finita? Ich will im Folgenden nicht den politischen Forderungen, den Konsequenzen für die Kirche in Deutschland und insbesondere für den Synodalen Weg nachgehen, sondern einen einordnenden und kritisierenden Kommentar aus moraltheologischer Sicht versuchen.2
Flankiert wird die Response von einer erläuternden Note. Dort wird argumentiert, dass eine Segnung voraussetze, dass
„die zu segnende Wirklichkeit objektiv und positiv darauf hingeordnet ist, die Gnade zu empfangen und auszudrücken, und zwar im Dienst der Pläne Gottes, die in die Schöpfung eingeschrieben und von Christus dem Herrn vollständig offenbart sind.“
Ein bemerkenswerter Satz. Das Zustandspassiv („offenbart sind“) lässt hier viel Interpretationsspielraum: Sicher, die Offenbarung findet in Jesus ihren Abschluss (vgl. DV 43). Doch damit ist noch nicht alles gesagt: Diese Offenbarung muss weiter verstanden und gedeutet werden (vgl. KKK 65f.4). Was Jesus zum Thema Homosexualität offenbart hat, scheint mir nicht eindeutig. Expressis verbis ist nichts überliefert und in seiner Lebensweise lassen sich dazu auch keine inhaltlich bestimmbaren, direkten Anhaltspunkte ausmachen.5
Interpretative Leerstellen werden autoritativ gefüllt
Das Lehramt der Kirche beansprucht, diese Leerstellen zu füllen. Dabei gibt es sich selbst die Maßgabe, mit Argumenten zu überzeugen, die an sich darauf hingeordnet sind, von vernunftbegabten Wesen verstanden und nachvollzogen zu werden – gerade im Bereich der Sexualmoral. So heißt es bspw. 1986 im ersten ausführlichen Dokument der Glaubenskongregation zum Thema Homosexualität (das den charmanten Titel Homosexualitatis problema trägt): „Catholica doctrina de moribus ratione humana innititur lumine fidei illustrata et scienter perducta ad voluntatem Dei, Patris nostri, faciendam.“ (HP 2)6
Die Debatte um die Verhältnisbestimmung von Glauben und Vernunft füllt Bibliotheken. Trotzdem lässt sich an dieser Stelle festhalten: Das moralische Urteil verlässt sich („innititur“) auf die Vernunft. Diese bildet also die Ausgangsbasis aller weiteren Überlegungen, die dann auch in einem zweiten Schritt theologische Begründungsfiguren aufnehmen können. Im Anschluss an Alfons Auers Autonomer Moral und in kantischer Tradition formulieren Stephan Goertz und Christof Breitsameter dazu:
„Moralischen Forderungen können gemäß dem Autonomieanspruch nicht länger allein durch den Hinweis auf eine religiöse Autorität – den Willen Gottes, die Heilige Schrift oder die Aussagen kirchlicher Amtsträger begründet werden. Nicht die religiöse Instanz legt die Moral aus, die Moral legt die religiöse Instanz aus. Nur so bleibt das Moralische authentisch und nicht Ableitungsprodukt von Glaubensüberzeugungen.“7
Der größte Schwachpunkt des vorliegenden Dokumentes liegt nun darin, dass vernünftige Gründe auf dem Niveau der gegenwärtigen theologischen Auseinandersetzungen fehlen. Argumentiert wird naturrechtlich: Ehe und Sexualität dienen der Fortpflanzung. Die anderen Wesenseigenschaften der Ehe und insbesondere ihr Bundescharakter werden nur beiläufig erwähnt und der prokreativen Dimension untergeordnet – obwohl das Zweite Vatikanische Konzil und in dessen Sinne auch der Codex Iuris Canonici genau hier einen Akzent setzen: Die Ehe ist zunächst der Bund (foedus) zweier sich liebender Menschen, der Nachkommen hervorbringen kann (vgl. GS 48–52; c. 1055 § 1 CIC/83). Nachkommen sind dessen „Krönung“ (GS 48), nicht Bedingung.
Drei Probleme naturrechtlicher Argumentation: Widersprüchlichkeit, Zeitgeistigkeit, Unzeitgemäßheit
Drei Probleme naturrechtlicher Argumentationen werden sichtbar: Widersprüchlichkeit (synchron wie diachron), Zeitgeistigkeit und Unzeitgemäßheit. Zunächst zu den beiden Widersprüchen: Der synchrone Widerspruch der naturrechtlichen Argumentation lässt sich an einer erstaunlichen Vorschrift des CIC/83 zeigen. Dort heißt es in c. 1084 § 3: „Sterilitas matrimonium nec prohibet nec dirimit“ („Unfruchtbarkeit macht die Eheschließung weder unerlaubt noch ungültig“).
Diese Vorschrift steht in krassem Widerspruch zum prokreativen Grundduktus. Sie findet sich wörtlich schon im CIC/17 (can. 1068 § 3), der noch die „Zeugung und Erziehung eines Kindes“ als „finis primarius“ (can. 1013 § 1) der Ehe benennt. Der Widerspruch ist offenkundig: Paare, die nicht zeugungsfähig sind, werden nie ein Kind bekommen und können so niemals dieses primäre Ziel der Ehe verwirklichen. Folgte man streng der Logik der Note der Glaubenskongregation, müsste man als auch unfruchtbaren Paaren den Brautsegen verweigern.8 Über die naturrechtliche Logik hinausweisend formuliert Stephan Goertz:
„Die Moral sexueller Praxis liegt mit ihren Kriterien (Wechselseitigkeit, Respekt usw.) quer zu den möglichen reproduktiven Folgen. Keine Nachkommenschaft zeugen zu können, kann für die Sexualmoral nicht ausschlaggebend sein. In diesem Sinne ist Homosexualität moralisch neutral.“9
Der diachrone Widerspruch besteht in einem für das nachkonziliare päpstliche Lehramt charakteristischen, unverbundenen Ineinander von naturrechtlichen und personalistischen Argumentationsmustern, welches sich sowohl in Homosexualitatis problema (1986) als auch bspw. in Humanae vitae (1968) und Familiaris Consortio (1981) nachweisen lässt. Während jeweils im Anschluss an Gaudium et spes (1965) ein personalistisches Grundmuster evoziert wird, bleiben die Normen unverändert naturrechtlich.10 „Janusköpfig“11 nennt Stephan Goertz Homosexualitatis problema deshalb. Diese Tradition setzt die vorliegende Note zur Response fort. Zeitgenössische theologische Diskurse, die etwa aus einer humanwissenschaftlich-verantwortungsethischen Perspektive oder mit einem kantischen Autonomieverständnis argumentieren, werden ausgeblendet.12
Mit zweitens „Zeitgeistigkeit“ ist die Tatsache gemeint, dass das naturrechtliche Denken in sexualethischen Fragen keineswegs biblisch ist – ja, es widerspricht Teilen der biblischen Tradition geradezu diametral (man denke nur an das luststrotzende Hohelied der Liebe).13 Die antiken Theologen setzten sich mit der Modephilosophie ihrer Zeit, insbesondere Stoa und Neuplatonismus, auseinander und verquickten deren Gedanken mit biblischen Narrativen. Kein geringerer als der jüngst so plötzlich verstorbene Moraltheologe Eberhard Schockenhoff hält dazu in seinem posthum erschienen opus magnum zur Sexualethik fest:
„[M]it dem naturgeschichtlichen, medizinischen, philosophischen Wissen der Antike drangen auch dem Evangelium fremde Anschauungen in die kirchliche Verkündigung ein. […] Was dem Magisterium auf den späteren Entwicklungsstufen der kirchlichen Lehre als vom Heiligen Geist gewirkte Glaubenserkenntnis erschien, verdankte sich in der Anfangszeit, als die kirchliche Sexualmoral entstand, dem Eindringen des damaligen Zeitgeistes in den Raum der Kirche.“14
Drittens „Unzeitgemäßheit“ ergibt sich aus der „Zeitgeistigkeit“: Wenn die für die Mehrheit der gläubigen (und nichtgläubigen!) Menschen in Deutschland unverständlichen naturrechtlichen Normen Produkt des Zeitgeistes einer vergangenen Zeit sind und damit andere soziokulturellen Umstände vor Augen haben, können sie heute mit Recht als „unzeitgemäß“ zurückgewiesen werden. Mit dem Fortschritt humanwissenschaftlicher Forschungen und gesellschaftlichen Veränderungen verlieren Normen an Plausibilität, die vor einigen Jahrhunderten noch zu Identität und Stabilität beitragen konnten – ja, sie können sich sogar ins Gegenteil verkehren. Hinzu kommen weitere Faktoren (höhere Lebenserwartung, niedrigere Kindersterblichkeit, Möglichkeit zur Verhütung etc.), die dringend bedacht werden müssen. Gleiches gilt für das in der säkularen Welt weitestgehend anerkannte Menschenrecht auf sexuelle Selbstbestimmung. Breitsameter/Goertz machen deutlich, dass
„im Kontext eines solchen modernen Menschenwürdeverständnisses die kirchlichen Werturteile über die nicht-eheliche Sexualität, über die Empfängnisverhütung oder die gleichgeschlechtliche Sexualität geradezu implodieren.“15
Es braucht neuen Wein und neue Schläuche
Um diese ausfindig zu machen, ist es hilfreich, einen Schritt zurückzutreten und auf die Kirche insgesamt zu blicken. Entsprechend ihrer grundlegenden Wesensbestimmung ist sie „Zeichen und Werkzeug für die innigste Vereinigung mit Gott wie für die Einheit der ganzen Menschheit“ (LG 1)16. Diese Bestimmung lässt sich funktional als Auftrag umformulieren: Kirche soll Menschen zu Gott und zueinander bringen – nicht spalten. Das gilt auch für den Bereich der Sexualmoral. Es bedarf also eines Konzepts gelingender Sexualität, welches in unsere Zeit passt. Anomie, die schlechthin alles erlaubt, fordert kein:e mir bekannte:r Moraltheolog:in, doch die Normen müssen gemeinsam errungen und vernünftig einsehbar sein. Dabei ist die Frage der Begründungspflicht entscheidend: Autonomen Menschen kann nicht apriori abgesprochen werden, in Auseinandersetzung mit ihrem Gewissen, „die verborgenste Mitte und das Heiligtum im Menschen, wo er allein ist mit Gott, dessen Stimme in diesem seinem Innersten zu hören ist“ (GS 16)17, zu guten moralischen Urteilen zu kommen. Es ist also genau andersherum, als die Glaubenskongregation behauptet: Nicht „positive[] Elemente“ müssen eine zunächst verdächtige Beziehung „rechtfertigen“, sondern – umgekehrt – das Verbot einer Beziehung zweier autonomer Subjekte, die von diesen als glückbringend erlebt wird und die von Anerkennung, Wertschätzung, Treue und Liebe geprägt ist, steht in der Begründungspflicht.18 Nicht Gott muss sich dafür rechtfertigen, wo er Gnade schenkt. Menschen müssen verantworten, wenn sie anderen Gnadenzeichen vorenthalten.
Wem nützt das Dokument?
Die Stellungnahme der Glaubenskongregation widerspricht letztlich diesem Sendungsauftrag der Kirche: Sie bringt die Menschen ab von Gott und spaltet sie auch untereinander. Wem nützt das Dokument? Den vermeintlich Frommen, die ohnehin schon immer Aufbruch und Praxis beim Thema Segnungsfeiern kritisch beäugt und sich dabei in Gnade gesuhlt haben? Für sie ändert sich nichts. Homosexuellen, denen der Segen verwehrt wird und die sich deshalb von der Kirche abwenden, weil sie es nicht schaffen, ihre eigentliche und tiefste Berufung – die Keuschheit – zu leben und keinen Zugang zur Kirche mehr finden können? Die suchen sich andere Kirchen, Priester und Götter – wer kann’s ihnen verübeln? Den homosexuellen Christ:innen, die mit ihrer Kirche ringen und sich im permanenten Zwiespalt befinden zwischen eigener Sozialisierung, christlicher Identität, positiven Erfahrungen vor Ort und den zahlreichen Skandalen, der permanenten psychischen Gewalt19, die lehramtliche Dokumente und die vermeintlich besonders Frommen ihnen fortwährend antun: Du bist nicht in Ordnung, deine Liebe ist widernatürlich, du bist ein Mensch zweiter Klasse? Da helfen auch bigotte Beteuerungen der Antidiskriminierung wie in der vorliegenden Note, wo behauptet wird, dass die Kirche „jede ungerechte Diskriminierung ablehnt“, nicht (wo bspw. ist die Kirche in den LGBTIQ-freien Zonen in Polen, wo in den afrikanischen Ländern, wo Homosexuelle den Tod fürchten müssen?). Diese homosexuellen Menschen bilden vielerorts die Mitten der Gemeinden. Selbst sie gehen mittlerweile, leise. Manche aus dem Leben, viele aus der Kirche. Für beides werden sich die Hirten vor dem guten Hirten zumindest mit-verantworten müssen.
Übergang zur Phase der Parrhesia
Jetzt ist Theologie gefordert: Kontinuitätshermeneutiken, wohlwollendes Ausprobieren, Tolerieren, Lavieren und Interpretieren sind mit der Response vom 15. März 2021 definitiv an ein Ende gekommen. Sie markiert eine Zäsur; den Übergang von einer Phase der Uneindeutigkeit hin zur Phase der Parrhesia, auf die so viele so treue Gläubige warten:
„Wenn einzelne Aussagen der kirchlichen Sexualmoral dem Anspruch aller Glaubenslehre, den Menschen näher zu Gott zu führen und ihm das Geheimnis seiner Liebe zu erschließen, nicht mehr genügen können, kann es aus theologischen Gründen nur eine Konsequenz geben: das ärgerliche Glaubenshindernis zu beseitigen, indem man die kirchliche Lehre in diesem Punkt revidiert!“20
Gestützt wird diese Sicht wiederum durch eine Denkfigur des Konzils, die im Hinblick auf die Ökumene formuliert wurde: Man soll „nicht vergessen, daß es eine Rangordnung oder ‚Hierarchie‘ der Wahrheiten innerhalb der katholischen Lehre gibt, je nach der verschiedenen Art ihres Zusammenhangs mit dem Fundament des christlichen Glaubens.“ (UR 11)21 Im Sinne dieser Hierarchie scheint es ein Missverhältnis zu geben zwischen einer Lehre, die weit entfernt vom Zentrum des Glaubens steht, aber selbst wiederum vielen Menschen den Zugang zu diesem Zentrum verbaut. Lehren dieser Art sollten aufgegeben werden – die tradierte Auffassung des römischen Lehramts zur Homosexualität ist eine davon.
Es bleibt zu hoffen, dass Response und Note der Glaubenskongregation einen ähnlichen Effekt auf die theologische Debatte haben wie einst die dem Habitus und der Sprache nach sehr ähnliche Passage in Ordinatio Sacerdotalis, „daß die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und daß sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben“ (OS 4)22 – nämlich keinen.
Hashtag: #loveisnosin
(Beitragsbild: @digitalsofia)
1https://press.vatican.va/content/salastampa/it/bollettino/pubblico/2021/03/15/0157/00330.html#ted.
2 Viele der hier vorgetragenen Gedanken finden sich ausführlicher in Höhl, Martin (2020): Der „Bund der Liebe“ und das „Problem der Homosexualität“. Inkongruenzen in der lehramtlichen Bewertung im Hinblick auf theologisch-ethische Argumentationsmodelle, in: Münchener Theologische Zeitschrift 71 (3), 225–242.
3 http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_const_19651118_dei-verbum_ge.html.
4 http://www.vatican.va/archive/DEU0035/_PN.HTM.
5 Einige Theolog:innen nennen die Lebensweise Jesu in bewusst provozierender Absicht „queer“. In einem bestimmten Sinn des Begriffs (nämlich als Abgrenzung zum „Mainstream“) lässt sich diese Bezeichnung prima facie nicht ganz von der Hand weisen und könnte auch bspw. für Paulus in Anspruch genommen werden. Vgl. https://www.stk.uio.no/english/research/PRIDE/was-jesus-queer.html ; https://eulemagazin.de/jesus-queer-gelesen/ .
6 „Die katholische Morallehre stützt sich auf die menschliche Vernunft, vom Glaubenslicht erleuchtet, und wissentlich hingeführt, den Willen Gottes, unseres Vaters, zu tun.“ (eigene Übersetzung).http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19861001_homosexual-persons_lt.html.
7 Breitsameter, Christof / Goertz, Stephan (2020): Vom Vorrang der Liebe. Zeitenwende für die katholische Sexualmoral, Freiburg i.Br., 118. Vgl. auch Striet, Magnus / Werden, Rita (2015): Welcher Gott will welches Gesetz? Unterschiedliche Gottesvorstellungen in der Rede vom ius divinum, in: Herder Korrespondenz 69 (1), 19–23.
8 Versuchte man sich hier mit einem (in sich schon höchst problematischen) Wunderargument zu retten, müsste man gleichermaßen festhalten: Wenn für Gott nichts unmöglich ist und unfruchtbare Paare Kinder bekommen könnten, dann gölte das auch für gleichgeschlechtliche – es sei denn, diese sind auch von Wundern ausgeschlossen.
9 Goertz, Stephan (2015): Zwischen „himmelschreiender Sünde“ und „Geschenk der Liebe“. Konzepte und Bewertungen von Homosexualität in der Moraltheologie und im römischen Lehramt, in: Ders. (Hg.): „Wer bin ich, ihn zu verurteilen?“ Homosexualität und katholische Kirche (Katholizismus im Umbruch 3), Freiburg i.Br., 175–236, hier: 213 (Kursivsatz im Original).
10 Breitsameter und Goertz werfen insbesondere der Theologie Papst Johannes Pauls II. vor, nie die Absicht gehabt zu haben, Normen zu hinterfragen. Auch sein Rekurs auf die Menschenwürde habe letztlich apologetischen Zwecken gedient: „[D]ie Gebote der bestehenden katholischen Morallehre wurden nicht unter dem Vorzeichen der Menschenwürde einer kritischen Revision unterzogen, sondern als gültig vorausgesetzt.“ (Breitsameter/Goertz 2020, 121).
11 Goertz 2015, 226.
12 Vgl. ebd., 111—123; Ernst, Stephan (2020): Sexualmoral auf dem Prüfstand. Chancen auf dem Synodalen Weg der deutschen Kirche, in: Stimmen der Zeit 238 (4), 263–278, hier: 268f.; 275.
13 Vgl. Schockenhoff, Eberhard (2021): Die Kunst zu lieben. Unterwegs zu einer neuen Sexualethik, Freiburg i.Br., 314–347.
14 Ebd., 81f. Vgl. ebd., 100f.
15 Breitsameter/Goertz 2020, 120.
16 http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_const_19641121_lumen-gentium_ge.html.
17 http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_const_19651207_gaudium-et-spes_ge.html
18 Vgl. Breitsameter/Goertz (2020), 124–147.
19 Einen bewegenden Einblick liefert Schneider, Ruben (2019): Found Again. Mein Leben als homosexueller Katholik im Kampf mit internalisierter Homophobie, in: Remenyi, Matthias / Schärtl, Thomas (Hgg.): Nicht ausweichen. Theologie angesichts der Missbrauchskrise, Regensburg, 38–51. Siehe auch: https://www.feinschwarz.net/seelischer-missbrauch-an-homosexuellen-die-psychischen-folgen-der-kirchlichen-lehre/
20 Schockenhoff 2021, 237.
21 http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_decree_19641121_unitatis-redintegratio_ge.html.
22 http://www.vatican.va/content/john-paul-ii/de/apost_letters/1994/documents/hf_jp-ii_apl_19940522_ordinatio-sacerdotalis.html
Vielen Dank für Ihre fundierten und weiterführenden Hinweise!
Diese ganzen intellektuellen Anstrengungen sind hilflos: Es kommt mir vor, als ob ein als Schwarzer geouteter unbedingt Mitglied im Rassissmus-Verein bleiben will.
Versteh ich auch nicht, aber schon auch interessant, wie sehr Menschen an der kirchlichen Religiosität festhalten wollen, auch wenn es sich gegen sie richtet. Gehen tut es leider immer nur um Äußerliches. „Segen“, haben die Priester überhaupt noch die spirituelle Kraft, einen spenden zu können? Jeder Tradition liegt doch eine erfahrene Wirklichkeit zugrunde, die in Formen gegossen wurde, um sie immer wieder erfahrbar werden zu lassen. Erfährt man da was, oder ist das alles immer nur mentales Zeug für Sicherheit und Trost, das man halt schon gern hat…