Die Bio-Technologie CRISPR ist momentan in aller Munde – sie verheißt nicht weniger als eine Revolution des Mensch-Seins. Filip Friedrich gibt einen Überblick über den Stand der Genforschung und hinterfragt zugleich deren ethische Implikationen.

Um neues Leben zu erschaffen, müssen verschiedene Erbgutinformationen miteinander gekreuzt werden. Erbgut kann sich über Generationen hinweg so modifizieren, dass eine Anpassung an die Umweltbedingungen erleichtert wird – so weit, so banal. Nun hat der Mensch schon länger erkannt, dass mithilfe der gezielten Kombination von verschiedenen Erbgutinformationen neues Leben erschaffen werden kann, das den eigenen schöpferischen Vorstellungen entspricht. Vom Bestäuber über die Hundezüchterin, Monsanto oder auch Eugeniker*innen – alle eint(e) das Streben nach Optimierung von Erbgut und alle wissen um die teils schwer kalkulierbaren Nebeneffekte bei der Kreuzung zweier verschiedener Erbgutinformationen.

In jüngster Zeit kommt nun das sogenannte Gene-Editing ins Spiel. Hierbei wird versucht, eine bereits vorhandene DNA möglichst präzise so zu bearbeiten, dass die gewünschte Modifikation ohne weitere Kreuzungen erreicht wird. Die dazugehörigen Verfahren nennen sich TALEN, Zinkfinger-Nukleasen oder auch CRISPR-Cas9. Letzteres soll in diesem Artikel kurz vorgestellt werden.

Strg-X Strg-V

Mittels der CRISPR-Cas9 (Clustered Regularly Interspaced Short Palindromic Repeats)-Methode oder auch der ‚Genschere‘ ist es möglich, eine bestimmte Sequenz in der DNA, welche für ein bestimmtes Merkmal oder eine bestimmte Funktion steht, anzusteuern, auf- oder gar auszuschneiden und diese um- beziehungsweise neuzuschreiben. Anders ausgedrückt: Wäre die DNA ein Word-Text, dann ist CRISPR-Cas9 Strg-X und Strg-V – Informationen können mittels dieser Methode also präzise ausgewählt, die betreffende Passage umgeschrieben oder durch eine völlig andere ersetzt werden. Ein so präzises Verfahren bietet eine kaum überschaubare Fülle an Anwendungsmöglichkeiten bei allen lebenden Organismen. Die Experimente mit Pflanzen und Tieren sind auf einem fortgeschrittenen Niveau, beim Menschen steht die Forschung noch relativ am Anfang, jedoch ist das Prinzip immer dasselbe. Mithilfe von CRISPR soll es (unter anderem) perspektivisch möglich sein, schwere Krankheiten zu heilen, für die es bisher nur symptomatische Behandlungsmöglichkeiten gab.

Wo Licht …

Ein Beispiel: Layla Richards, ein an Leukämie erkranktes einjähriges Kind, das auf keine andere Therapiemöglichkeit ansprach, erhielt modifizierte Immunzellen (sogenannte T-Zellen) einer anderen, gesunden Person, die mittels der CRISPR-Cas9-Methode so modifiziert wurden, dass diese zur Heilung des Kindes beitrugen. Aber auch Alzheimer oder andere Erbkrankheiten sollen durch diese Methode heilbar werden.

All dies klingt wunderbar, jedoch gibt es einen gravierenden Unterschied in der Therapie der oben genannten Beispiele: Zum einen gibt es die somatische Gentherapie, hierbei werden Gene in differenzierte Körperzellen (Blutzellen, Leberzellen etc.) eingeschleust, dies bleibt beschränkt auf den*die Empfänger*in. Zum anderen gibt es die Keimbahntherapie, hier werden Gene in Keimzellen oder Embryonalzellen eines frühen Entwicklungsstadiums eingebracht: Die hier vorgenommenen Änderungen werden somit vererbbar an Nachfolgegenerationen. Während bei der somatischen Gentherapie wie im Beispiel von Layla Richards die Auswirkungen auf den*die Empfänger*in beschränkt bleibt, ist dies bei der Keimbahntherapie nicht der Fall. Diese Therapieform, welche für die Auslöschung von Erbkrankheiten von Nöten wäre, ist aufgrund der nicht absehbaren Risiken in Deutschland verboten, andere Nationen sind hierbei indes weniger strikt in ihrem Reglement.

… da auch Schatten – Ein düsteres Szenario

Im Hinblick auf die Keimbahntherapie scheint eines der letzten Tabus der Humangenetik ins Wanken zu geraten: der Eingriff in die menschliche Keimbahn. Aufgrund der nicht absehbaren Konsequenzen und der bisher nicht derart präzisen Methodik wie bei CRISPR-Cas9 wurde bislang hiervor zurückgeschreckt. Nun sind freilich die Verheißungen und dementsprechend auch die Verlockungen groß, mittels dieses Verfahrens übelste Krankheitsbilder in Zukunft einfach auszuradieren und unzähliges Leid zu lindern. Jedoch ergeben sich hieraus zwei Probleme – ein pragmatisches und ein in der Humangenetik immer wiederkehrendes, grundsätzliches. Auf einer rein pragmatischen Ebene erscheint es hinsichtlich der unabschätzbaren Risiken fraglich, welche Auswirkungen dies auf den Umgang mit den Freiheitsrechten und somit auch der Würde von Menschen mit editierter DNA hat.

Wenn die Risiken nicht abschätzbar sind, so wäre es letztendlich fahrlässig, dass sich Menschen mit und ohne veränderter DNA miteinander fortpflanzten, da sich die Risiken somit immer weiter ausbreiteten und die gesamte Menschheit schlussendlich in Gefahr geriete. Kontrollierbar wäre dies nur mit einem Reproduktionsverbot mit einhergehender Sterilisation oder einer strikt separaten Vermehrung von editierten und nicht-editierten Menschen, bis der Nachweis erbracht wäre, dass doch keinerlei Risiko bestünde. Ein solcher Gedanke widerspricht jedoch zutiefst der menschlichen Würde und der daraus resultierenden Freiheit und ist aus diesem Grunde abzulehnen. Es ist hierbei nochmals darauf zu verweisen, dass die Keimbahntherapie nicht in jedem Land verboten ist – daraus erwächst also ebenso die Forderung nach einer globalen Antwort auf diese Frage, denn menschliche Reproduktion kennt keine nationalen Grenzen.

Zwischen Einzigartigkeit und Beliebigkeit

Aber nicht nur das: mittels CRISPR-Cas9 steht nun das Menschsein in seiner Einzigartigkeit in letzter Konsequenz in Frage. Während durch die gezielte Suche eines*einer Sexualpartner*in, oder nach Samen- und Eizellspender*innen aus dem Katalog bzw. durch Verfahren der Präimplantationsdiagnostik das Ergebnis nur begrenzt beeinflusst und vorhergesagt werden konnte, wird es nun prinzipiell möglich sein, undifferenzierte Embryonalzellen so zu editieren, dass nicht nur Krankheiten und Defekte behoben, sondern auch andere genetische Merkmale wie Augenfarbe oder Körpergröße etc. gezielt beeinflusst werden können. Ein neuer Mensch – quasi vom Reißbrett, das Designerbaby wird möglich.

Die genetische Einzigartigkeit, die Grundlage jedes Lebens wird von Anfang an beliebig. Das, worauf der Mensch bisher keinen Zugriff hatte, nämlich, wie genau dieses sich zu entwickelnde Leben buchstäblich aussehen wird, kann potenziell zur Verhandlungsmasse werden. Wenn man bereits dem menschlichen Embryo menschliche Würde zuschreibt, droht dies jenen in seiner Würde zu verletzen, da letztendlich sein Erbgut für nicht akzeptabel befunden wird. Gleiches gilt für die Heilung von Erbkrankheiten: So nachvollziehbar und honorig das Streben nach einem leidlosen, nicht-beeinträchtigten Leben auch sein mag, so bleibt immer noch die Frage, wem die Definition obliegt, was zu verändern ist und was als ‚erträglich‘ zu gelten hat – wo die Grenze verläuft, ob bei Mukoviszidose, Down-Syndrom, Kleinwüchsigkeit oder blauen Augen.

Genau über diese Fragen gilt es sich global zu verständigen – ob ein Eingriff in die menschliche Keimbahn tatsächlich zu riskieren ist und wenn ja, wo die roten Linien zu verlaufen haben. Man darf jedenfalls gespannt sein: Was es heißt, ein Mensch zu sein, steht in noch nie gekannter Weise zur Debatte.

Hashtag: #crisprcrisprknaeuschen


(Beitragsbild: @_louisreed)

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filip friedrich

studierte katholische Theologie und Französisch an der Universität Freiburg mit Studienaufenthalt an der Universität Aix-Marseille. Inzwischen beschäftigt er sich als Hausmann mit Promotionshintergrund im Rahmen seiner Dissertation mit den ethischen und anthropologischen Fragen rund um das Thema CRISPR-Cas9.

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