Sakramental verheiratet können konfessionsverschiedene Ehepartner*innen sein. Aber am Sonntag gemeinsam die Kommunion empfangen? Das geht manchen deutschen Bischöfen eindeutig zu weit. Warum das katholische Lehramt schon viel weiter ist, als Kardinal Woelki und Bischof Voderholzer meinen, begründet Bruno Hünerfeld.

Die „glorreichen Sieben“ und die Einheit von Kirche und Eucharistie

Medien wie kath.net feiern deutsche Ortsbischöfe als die „glorreichen Sieben “. Ihre Gegnerschaft zum Mehrheitsbeschluss der deutschen Bischöfe zur gemeinsamen Teilnahme konfessionsverschiedener Ehepartner*innen an der Eucharistie lässt sie als Wahrer kirchlicher Traditionen erscheinen. Sie machen so, wie der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf zu Recht beklagt,

„als wäre die Mehrheitsposition lehramtlich nicht mehr in der Spur.“

Doch ist das wirklich so? Der Kölner Kardinal Woelki und Bischof Voderholzer von Regensburg bilden die Speerspitze, wenn es darum geht, Stellung gegen einen gemeinsamen Kommunionempfang zu beziehen. Ihr argumentatives Konstrukt ist klar: Eucharistie – Bekenntnis – Kirche stellen eine Einheit dar:

„Eucharistiegemeinschaft und Kirchengemeinschaft gehören ganz, ganz eng zusammen,“

betont Kardinal Woelki in mehreren Interviews auf dem Katholikentag in Münster. Schon vorher ließ Rudolf Voderholzer verlautbaren:

„Die Heilige Messe mitfeiern und mitbeten ist ein Bekenntnis!“

Um es kurz zu sagen: Die beiden Bischöfe verkünden Richtigkeiten, die abzustreiten absurd wäre. Schon 1954 erarbeitete der protestantische Kirchenhistoriker Werner Elert eine noch heute lesenswerte Monographie zum Verhältnis Abendmahl und Kirchengemeinschaft in der alten Kirche:

„Die moderne Theorie, daß jemand in einer Kirche anderen Bekenntnisses ‚gastweise‘ zur Kommunion zugelassen werden könne, wo keine volle Kirchengemeinschaft besteht, ist in der alten Kirche unbekannt, ja undenkbar.“1

Kommunioneinheit setzt Kircheneinheit voraus, das ist unbestritten. Bleibt dann wirklich nur die Konversion, wenn das Ehepaar gemeinsam zur Kommunion gehen möchte, wie Rudolf Voderholzer in jener eben zitierten Stellungnahme auch ernsthaft vorschlägt: „[…] der Weg der Aufnahme in die katholische Kirche [steht] offen.“?

Nein. Diese Stellungnahmen kann man nur gut finden, wenn man konsequent das ekklesiologische Ringen der katholischen Kirche um ihr Selbstverständnis negiert und nicht zur Kenntnis nimmt, dass zu der Trias von Eucharistie – Bekenntnis – Kirche im ökumenischen Dialog große Fortschritte erzielt worden sind.

Die Einheit zwischen Protestant*innen und Katholik*innen ist größer als das Trennende

Die Frage, die wir uns als katholische Kirche stellen müssen, ist: Ist die Einheit mit unseren protestantischen Geschwistern durch die Taufe und der gemeinsame Glaube nicht so groß, dass Protestant*innen zur Kommunion zugelassen werden können?

Die katholische Lehre von der Kirche steht in der großen Spannung, dass sie sich als Gemeinschaft der Getauften versteht, aber nicht alle Getauften zur verfassten Kirche gehören. Kirche ist doch immer irgendwie größer als das, wo katholisch darauf steht. Die institutionelle Kirche ist immer in Einheit und Differenz zur Kirche des Glaubensbekenntnisses zu denken. Nur in dieser Spannung von Einheit und Differenz kann man das berühmte „subsistit in“ (LG 8) denken. Das II. Vatikanische Konzil hat deswegen u.a. den Begriff Communio (Gemeinschaft) stark gemacht. Alle Getauften gehören zur Communio, die, solange nicht alle trennenden Fragen geklärt sind, eine Communio non plena – eine nicht volle Gemeinschaft – ist.

Wenn Rudolf Voderholzer und andere die Konversion für Protestant*innen ernsthaft empfehlen, dann behandeln sie letztlich die Kirche wie einen Verein, in dem man aus- und eintreten kann. Die Kirche ist aber eine „komplexe Wirklichkeit“ (LG 8) und die Evangelischen sind mit ihr trotz allem Trennenden längst dank der Taufe „verbunden“ (LG 15). Es kann nur darum gehen, diese schon bestehende Verbindung zu intensivieren.

Die „Eucharistische Ekklesiologie“ wird zum antiökumenischen Machtinstrument

Jedes ekklesiologische Denken, das von der Taufe ausgeht, entdeckt sehr schnell, wie tief die sakramentale Gemeinschaft aller Getauften längst ist. Vielleicht, weil die Taufe so viel Potential für die Einheit bietet, wurde in der Folge des Konzils immer mehr die Eucharistie als kirchenschaffendes Element hervorgehoben. Man spricht von der „Eucharistischen Ekklesiologie“, die einst dazu diente, das Wesen der Kirche vom Gesichtspunkt der Eucharistie tiefer zu ergründen.

Bis heute aber erlangte sie – vor allem durch die Veröffentlichungen Joseph Ratzingers2 – eine Monopolstellung innerhalb des katholischen Selbstverständnisses und wurde, so muss man es leider sagen, zum antiökumenischen Machtinstrument. Die Erklärung „Dominus Iesus“ (2000) ist vielleicht der bekannteste Versuch, Kirche primär so vom katholischen Eucharistieverständnis zu definieren, dass Evangelische deswegen gar „nicht Kirche im eigentlichen Sinne“3 sein können. Woelkis und Voderholzers Argumentation ist ganz von der Eucharistischen Ekklesiologie durchdrungen, die beide auf die Spitze treiben. So meint Kardinal Woelki in jenem oben zitierten EWTN-Interview,

„dass in der Eucharistie Christus (…), indem er sich uns schenkt, auch gleichzeitig, indem wir ihn aufnehmen und empfangen, zu Gliedern an seinem Leib und damit zu Gliedern in seiner Kirche macht.“

Diese Aussage stellt – in einem ökumenischen Zusammenhang geäußert – eine ungemeine Verkürzung der Taufe dar und suggeriert förmlich, dass Evangelische gar nicht Glieder des Leibes und der Kirche seien. Auch hier, bei aller freundlichen Tonlage des Kardinals, ein Affront. Seit alters – beginnend mit dem altkirchlichen Streit um die Gültigkeit der Häretikertaufen – sieht man in der Taufe die Eingliederung in die Kirche. Johannes Paul II. hat dies in seiner eucharistischen Enzyklika nochmals betont, wenn er die Gliedschaft in der Taufe verwirklicht und durch die Teilnahme an der Eucharistie erneuert und verfestigt sieht.4

Eine Ekklesiologie, die übersieht, dass Eucharistie „Erneuerung“ und „Verfestigung“ der Taufe ist und die Taufe das grundlegende Band der Communio ist, schneidet sich von jeder kirchlichen Tradition ab und bedarf dringend der Erneuerung.

Ein Grundkonsens in der Lehre von Realpräsenz und Messopfer ist schon lange vorhanden

Bleibt bei aller Einheit in der Taufe die Frage nach dem gemeinsamen Glauben. Schon vor über 30 Jahren hat der Ökumenische Arbeitskreis im Blick auf die Frage des Begriffs des „Messopfers“ eine „weitreichende Übereinstimmung“5 festgestellt. Dasselbe gilt für die Frage der Realpräsenz: die katholische Transsubstantiationslehre, die lutherische Ubiquitätslehre wie auch die Lehre von der pneumatischen Vermittlung (Calvin) teilen das entscheidende gemeinsame Grundanliegen: nämlich die wirkliche Gegenwart Jesu Christi auszusagen.6

Katholik*innen und Protestant*innen eint viel mehr als sie trennt. Es ist Zeit, dass die Bischöfe Konsequenzen ziehen. Der zaghafte Vorstoß, evangelischen Ehepartner*innen die Teilnahme an der katholischen Kommunion zu ermöglichen, ist dabei gar nicht mal besonders mutig. Mehr wäre möglich!

Das Sakrament der Ehe verlangt nach dem Sakrament der Eucharistie

Mit den konfessionsverbindenden Ehepaaren anzufangen, ist aber richtig. Denn dort ist die Verwehrung einer Kommunion besonders schmerzhaft und widersprüchlich. Als Katholik*innen legen wir zwar Wert darauf, dass Evangelische als Getaufte sich das Sakrament der Ehe spenden dürfen, dass jede Ehe unter Getauften ein Abbild der Liebe Gottes zu seiner Kirche ist,7 aber wir meinen zugleich, das Empfangen der Eucharistie zur Stärkung und Vertiefung der sakramentalen Gemeinschaft sei unmöglich? Wer soll das verstehen? Wenn es um den Schutz der Ehe geht, sind wir als katholische Kirche immer vorne dran und zugleich verweigern wir die sakramentale Gabe denen, die sich um ein gemeinsames Leben im Glauben für sich und ihre Kinder bemühen?

Wenn wir das Sakrament der Ehe wirklich ernst nehmen, muss es Möglichkeiten zu einem gemeinsamen Kommunionempfang geben.

Bischof Kohlgraf hat recht: Die Mehrheit der Bischöfe sind „lehramtlich in der Spur“, das katholische Lehramt und eine kirchlich gesonnene Theologie hat die Wege für den Kommunionempfang evangelischer Ehepartner*innen längst geöffnet. Also geht sie!

Hashtag der Woche: #wesbrotichess


(Beitragsbild: @Kaique Rocha)

1 W. Elert: Abendmahl und Kirchengemeinschaft in der alten Kirche hauptsächlich des Ostens, Berlin 1954, 143.

2 Typische Redewendungen Ratzingers, die das deutlich machen, sind: die Einordnung des Begriffs „Volk Gottes“ unter den Begriff des „Leib Christi“: Volk Gottes vom Leib Christi her (z.B. in J. Ratzinger (1969), Der Kirchenbegriff und die Frage nach der Gliedschaft der Kirche, 97.) – oder das Bemühen Ratzingers, die „Communio“- Ekklesiologie als Eucharistische Ekklesiologie zu definieren: „So entstand nun eine eucharistische Ekklesiologie, die man gerne communio-Ekklesiologie nennt.“ (J. Ratzinger (1986), Die Ekklesiologie des Zweiten Vatikanums, 44.)

3 Erklärung «Dominus Iesus» (2000) Nr. 17.

4 Vgl. Enzyklika «Ecclesia de Eucharistia» (2003), Nr. 22.

5 Das Opfer Jesu Christi und seine Gegenwart in der Kirche, Freiburg 1983, 15.

6 Vgl. K. Lehmann; W. Pannenberg (Hrsg.): Lehrverurteilungen – kirchentrennend?. I – Rechtfertigung, Sakramente und Amt im Zeitalter der Reformation und heute, Freiburg, Göttingen 1986, 89-124.

7 Vgl. Konzilskonstitution «Gaudium et spes» 48.

Veröffentlichungen des Autors zum selben Themenkreis:

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dr. bruno hünerfeld

ist Priester der Erzdiözese Freiburg. Studium in Frankfurt und Freiburg im Breisgau. Seit 2017 mit einem Habilitationsprojekt an der Ruhr-Universität Bochum betraut.

One Reply to “Evangelische müssen draußen bleiben?”

  1. Danke, lieber Bruno für Deine Stellungnahme und eindeutige Positionierung! Mehr davon ist auch von anderen Theologinnen und Theologen nötig.

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