Was auf meinem Grabstein stehen soll? – „Endlich Ruhe.“ Mit dieser flapsigen Antwort habe ich zwei Kommiliton*innen beim Thema „Tod und Begräbnis“ etwas verstört. Dass sie sich nicht vorstellen wollten, wie ihr Begräbnis oder ihr Grabstein aussehen soll, weil sie das zu sehr deprimiere, zumal bei diesem Seminartitel, verstörte hingegen mich.

Außer im allabendlichen TV-Programm mit Tatort, NCIS und Konsort*innen erscheint es gemeinhin nicht mehr erwünscht, mit dem Thema Tod konfrontiert zu werden. Lieber die Beschäftigung mit der Welt des „petite mort“ als dem tatsächlichen. Sinnvoll wäre es allemal, denn in Deutschland hat sich in den letzten Wochen – im Vergleich zum dauerhaften, transatlantischen, medialen Donnergrollen geradezu unbemerkt – ein Wandel fortgesetzt: Das Bundesverwaltungsgericht hat Schwerstkranken das Recht auf Medikamente zur schmerzlosen Selbsttötung zugesprochen. Wohlgemerkt, die hier angesprochene Zielgruppe ist eine von extremen Einzelfällen und es scheint ausgeschlossen, dass darauf gründend eine sog. generell geschäftsmäßige Suizidassistenz weiterführend erzwungen wird. Dennoch gibt es bei diesem Thema sowie auch bezüglich anderer Formen der Selbsttötung reichlich „allgemein moralischen“ und spezifischer gehaltenen, theologischen Gegenwind. Doch warum eigentlich?

„Und sag gefälligst ‚Danke‘, sonst setzt es was“. Vom (Ver-)Zweifeln an Geschenken

Die Katholische Kirche sieht zunächst einmal vor, dass

„[j]ede[*]r […] vor Gott für [ihr*]sein Leben verantwortlich [ist]. Gott hat es [ihr*]ihm geschenkt. Gott ist und bleibt der höchste Herr des Lebens. Wir sind verpflichtet, es dankbar entgegenzunehmen und es zu seiner Ehre und zum Heil unserer Seele zu bewahren. Wir sind nur Verwalter, nicht Eigentümer[*innen] des Lebens, das Gott uns anvertraut hat. Wir dürfen darüber nicht verfügen.“ (KKK 2280)

Ganz abgesehen von der Tatsache, dass das Geschenk des Lebens vom jeweiligen Individuum im Anbeginn seiner Existenz nicht erfragt wurde und aufgrund der starken Varianz seiner jeweiligen futurischen Darbietungsform die Begriffe „dankbar annehmen“ und „verpflichtet sein“ situativ geradezu zynisch erscheinen können, ergibt sich hier zunächst ein (termino-)logisches Problem: Wie kann ein Geschenk Geschenk sein, wenn es dennoch Eigentum des*der Schenkenden bleibt? Allein von dieser Warte her scheinen dieser Passus sowie die daraus folgenden Schlüsse verworren. Akzeptiert man die Bedingung, dass der Mensch sein Leben (von Gott) geschenkt bekommen hat, dann bedeutet dies, dass diese Person letzten Endes frei darüber verfügen kann, denn dann gehört es letztendlich ihr. Sicherlich hat man mit einem Geschenk sorgsam umzugehen, wenn es jedoch bei aller Achtung zur*zum Schenkenden oder zum Geschenk um seiner selbst willen von keinerlei Nutzen ist oder gar eine dauerhafte Qual bedeutet, von der auf absehbare Zeit keinerlei Besserung zu erwarten ist, kann man nicht in die Pflicht genommen werden, es sich zu bewahren. Dieses Geschenk zu nutzen oder „wegzuwerfen“ bleibt in der Logik des Geschenks jedem Menschen am Ende selbst überlassen.

Wenn man vom Terminus des Geschenks und der damit verbundenen Probleme also einmal absieht, lässt sich hier noch der Anspruch gegenüber dem Menschen als „Verwalter*in“ erkennen. Der Auftrag, das der*dem Einzelnen überlassene Leben sorgsam zu behandeln, ist eine begründet erscheinende Forderung, ist das Leben im Allgemeinen doch ein kostbares Gut. Doch wenn das Vorhaben des Verwaltens trotz aller Bemühung nicht gelingen mag, ja gar nur Unglück, Leid und Schmerz bedeutet, kann auch eine Person in verwaltender Position dieses Unterfangen für sich beenden – wer möchte ihr es auch untersagen, ist diese Person schlussendlich doch nur dem*der „Eigentümer*in“ Rechenschaft schuldig. Dieser Überlegung scheint das Lehramt im Katechismus ansatzweise Rechnung zu tragen, wenn davon die Rede ist, dass

„[s]chwere psychische Störungen, Angst oder schwere Furcht vor einem Schicksalsschlag, vor Qual oder Folterung […] die Verantwortlichkeit de[r] Selbstmörder[*innen] vermindern [können].“ (KKK 2282)

Wenn also bereits die Angst oder die schwere Furcht vor Qual diese sogenannte „Verantwortung“ mindern können, so erscheint es nur folgerichtig, eine tatsächlich existente, schwere seelische oder körperliche Qual, mit welcher sich ein Mensch konfrontiert sehen kann, als ein noch schwerwiegenderes Argument anzusehen. Was jedoch eine solche Qual, welche das Leben als subjektiv nicht mehr lebenswert erfahrbar macht, ist, obliegt wiederum der Perspektive des Individuums. Qualifizierende Kategorien, ob nun „gut“ oder „schlecht“ oder andere, komplexerer Art, bedürfen immer einer sie in Anspruch nehmenden Person; diese (Kategorien) wiederum hängen von Wert- und „Qualitätsansprüchen“ ab, welche das betreffende Individuum selbst aufstellt, dieses Schema lässt sich konsequent bis zu solchen existentiellen Themen durchziehen. Außerdem erscheint es fraglich, ob eine aus bestem Gewissen getroffene, autonome Entscheidung überhaupt eine negative Bewertung erfahren kann.

„To be or not to be, that is … our freedom.” Sartre trifft Shakespeare

Der Mensch lebt in einer Welt, welche ihn in höchstem Maße einschränkt. Wenn man sich in sartresker Manier diesem Aspekt nähert, besitzt das Individuum letztendlich nur die letzte Freiheit, „Ja“ oder „Nein“ zum Leben zu sagen. Versucht man simultan an einem Bild Gottes festzuhalten, das durch die Gabe der Freiheit des Handelns an seine, die unbedingte, Liebe sowie die unmittelbare Nähe zu seinen Geschöpfen gekennzeichnet ist, dann wird es schwierig, dies mit den Ausführungen des Katechismus zum Thema Selbsttötung zusammen zu denken. Ein Leben bis zu seinem natürlichen Ende gelebt haben zu müssen, welches für das jeweilige Individuum nur reine Qual bedeutete, entspräche, diesem Gedanken folgend, dem Bild eines a(nti)pathischen Gottes, der den Menschen in seiner Schwäche fernbleibt und nicht versteht. Es kann des Weiteren also auch nicht von einer Institution gefordert werden, einen Menschen entgegen dem eigenen Willen am Leben zu erhalten oder die Wegnahme des eigenen Lebens im Rekurs auf einen wie auch immer begründeten göttlichen Willen zu verbieten.

Perspektivlos fehleingeschätzt und begrenzt

Den hier so oft zitierten Grundaussagen ist dahingehend zuzustimmen, als dass das Leben ein kostbares, schützenswertes Gut ist, welches der einzelne Mensch vor Gott zu verantworten hat, jedoch erscheint dies im Angesicht der vorangegangenen Überlegungen letztendlich als eine Angelegenheit einzig zwischen Geschöpf und geglaubtem Schöpfer. Letztlich entscheidet, wenn man diesem Denkansatz folgt, die göttliche Instanz, ob eine solche Tat gerechtfertigt war oder nicht; und auch dann gilt noch die Hoffnung auf Vergebung für das vielleicht am Ende ungerechtfertigt „weggeworfene“ Leben. Der Mensch ist fehlbar – er bleibt es auch in Bezug auf die Einschätzung der Hoffnung für sein eigenes Leben und ein als liebend geglaubter Gott kann im Angesicht einer solchen Fehleinschätzung bei einer reuehaften Einsicht der*dem Einzelnen Vergebung zuteilwerden lassen.

An dieser Stelle soll jedoch einmal betont werden, dass die Selbsttötung in der Absicht, hierin Nachahmende zu finden (Vgl. KKK 2282), anderen körperlich mit seiner Selbsttötung zu schaden oder jemanden auf psychischem Wege in den Tod zu treiben (Vgl. KKK 2284f.) und somit direkt für den Tod jener Person mit verantwortlich zu sein, jeglicher Rechtfertigbarkeit entbehrt, da hier unmittelbar die Unversehrtheit Dritter verletzt wird. Die Entscheidung, zu leben oder nicht, bleibt schlussendlich aber jedem Menschen selbst überlassen und kann in diesem Kontext nicht abgenommen werden.

Von dem, was uns bleibt, und denen, die zurückblieben

Nun blieb bei all diesen Ausführungen eine Dimension etwas vernachlässigt, nämlich die der Hinterbliebenen. Sehr oft wird der Suizid als ein Akt großen Egoismus‘ angesehen. Im Falle der in der Einleitung erwähnten Teilgruppe von Suizident*innen, nämlich der der unheilbar Kranken und Leidenden, erscheint es eher anders herum als ein Akt des Egoismus, einer Person, welche nicht mehr leben möchte, das Weiterexistieren aufzuzwingen. Seine Nächsten bewusst zu hinterlassen, ist eine hinreichend schwere Entscheidung, die nicht von heute auf morgen getroffen wird. Natürlich ist der Verlust eines geliebten Menschen tragisch und er erzeugt Schmerz oder auch Schuldgefühle, jedoch sollte Menschen bei einem Suizid aus Gründen wie purer Verzweiflung und ähnlichem keine Schuld treffen, denn – so zynisch das auch klingt – wir verteufeln auch niemanden, der sich durch leichtfertige Raserei auf der Autobahn oder übertriebenen Drogenkonsum gewissermaßen selbst getötet hat. Der Gedanke an das eigene, nächste Umfeld ist oft die einzige Sache, die den Menschen von seiner Selbsttötung abhält und eine Situation muss sehr perspektivlos oder der Mensch selbst krank sein, damit er diese sozialen Bindungen derart bei Seite schieben kann, um seinem Leben ein Ende zu setzen. So tragisch ein derartiger Verlust auch sein und mit wie vielen Selbstvorwürfen er verbunden sein mag, es bleibt ein zumeist in alleiniger Verantwortung freiheitlicher Entschluss, welcher als solcher hinzunehmen zu sein scheint.

Das Leben stellt den Menschen vor die Aufgabe, eben jenes und kein anderes entsprechend seiner Möglichkeiten gestaltend zu leben. Dies kann mit derartiger Krankheit, Qual, Schmerz oder der Aussicht hierauf verbunden sein, dass es zur Kapitulation kommt und der Lebenswille unwiderruflich erloschen scheint, da es auf absehbare Zeit kein Heil- oder Betäubungsmittel, keine andere Chance auf Besserung oder ein entsprechendes soziales „Auffangnetz“ jedweder Art gibt, welche berechtigte Hoffnung auf eine Wiederkehr jenes Lebenswillens in absehbarer Zeit in Aussicht stellen können. Dem Menschen generell die moralische Rechtfertigbarkeit der Selbsttötung in Abrede zu stellen bei gleichzeitiger Annahme eines dem Menschen die Freiheit ermöglichenden, liebenden Gottes erscheint in diesem Lichte nicht nur wenig berechtigt, sondern auch leicht zynisch. Der Mensch ist frei zu leben oder es zu lassen. Jedenfalls aber sollte er mehr darüber reden; die Auseinandersetzung damit hat der*dem einen oder anderen schon gezeigt, was uns (Gott sei Dank) davon abhält.

Hashtag der Woche: #endlichruhe

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filip friedrich

studierte katholische Theologie und Französisch an der Universität Freiburg mit Studienaufenthalt an der Universität Aix-Marseille. Inzwischen beschäftigt er sich als Hausmann mit Promotionshintergrund im Rahmen seiner Dissertation mit den ethischen und anthropologischen Fragen rund um das Thema CRISPR-Cas9.

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